PIDS Perspectives: Funktionswandel des IT-Sicherheitsrechts
Online-Veranstaltung am 25. März 2021 von 13 bis 16 Uhr
Das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz) gilt schon seit 2015. Vor dem Hintergrund des schnellen technologischen Wandels und neuer Regelungsansprüche steht nun ein Update an – das sog. „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren. Während es im alten IT-Sicherheitsgesetz vor allem um den Schutz „kritischer Infrastrukturen“ ging, rücken im Entwurf zu dem neuen Gesetz Themen wie Verbraucherschutz oder Zertifizierung in den Vordergrund und die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird neu definiert. Der Workshop nimmt dies zum Anlass, mit drei Vorträgen den Funktionswandel des IT-Sicherheitsrechts genauer zu beleuchten. Im Anschluss daran besteht im Rahmen einer Plenumsdiskussion Gelegenheit zum Austausch mit den Referentinnen und Referenten.
13:00 Uhr: Begrüßung (Thomas Riehm)
13:15 Uhr: Strukturelle und funktionale Neuerungen durch das geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0
(Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen)
13:45 Uhr: Das BSI als Verbraucherschutzbehörde und Marktwächter nach dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz 2.0
(Barbara Kluge, Bundesministerium des Innern)
14:15 Uhr: Der Staat als Garant und Kompromittent von IT-Sicherheit und das IT-Sicherheitsrecht
(Martin Schallbruch, ESMT Berlin)
14:45-15:00 Uhr: Pause
15:00 Uhr: Podiumsdiskussion (Leitung: Meinhard Schröder)
16:00 Uhr: Ende der Veranstaltung